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Vermietung von Baugeräteführern

Seit Anfang 2016 vermieten wir Baugeräteführer im Rahmen des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung im Bau.

Vermietung von:

  • Baggerfahrern
  • Raupenfahrern
  • Maschinisten für Radlader und Walzenzüge

mit und ohne Geräten